Die neuen gesetzlichen Anforderungen an den IT-Datenschutz mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-NEU) zum 25. Mai 2018 stellen eine erhebliche Herausforderung für die IT-Organisationen, insbesondere die Personalabteilungen dar. Informieren Sie sich jetzt bei uns über die Details zur Umsetzung der neuen Richtlinien in Ihrem SAP-HCM-System mithilfe von SAP Information Lifecycle Management (SAP ILM).

EU-DSGVO: Neue Workshops

Die AdManus-Partner-Unternehmen LM Consulting und hoelterhoff.consulting haben in den letzten Wochen erstmals Webinare zum Thema EU-DSGVO und SAP ILM durchgeführt und die gesammelten Erfahrungen aus den bereits durchgeführten Projekten mit ausgewählten Kunden geteilt.

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Am 25. Mai 2018 werden die Änderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG-Neu) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) aktiv. Ab diesem Zeitraum gelten dann schärfere Regeln in Bezug auf das Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten.

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Die öffentliche Zertifikatsliste für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen muss für die Nutzung ab dem 1. Januar 2018 erneuert und in ihr SAP-System eingelesen werden. Hierzu sind die folgenden Schritte  durchzuführen.

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Für alle SAP-Kunden mit HR-Komponente und aktiver Kommunikation zu den Krankenkassen gibt es bis Februar 2018 Handlungsbedarf: Die URL’s für den Zugriff auf den GKV-Kommunikationsserver ändern sich und müssen bis zum 28. Februar 2018 geändert werden.

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