ILM-Objekte in SAP ermöglichen eine strukturierte und kontrollierte Verwaltung der Lebenszyklen ihrer Daten. Insbesondere für das Vernichten von Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) werden ILM-Objekte benötigt.

Für kundenspezifische Szenarien, die vom SAP-Standard nicht berücksichtigt werden, können Sie eigene ILM-Objekte erstellen, die Ihnen dabei helfen verschiedene Daten zu vernichten. Weiterlesen

HR-DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten handhaben und schützen, grundlegend verändert. Im Kern zielt die DSGVO darauf ab, die Datenschutzrechte von EU-Bürgern zu stärken und zu vereinheitlichen. Für Unternehmen bedeutet dies eine stärkere Verantwortung, um Transparenz und Kontrolle bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Im Kontext von Human Resources und speziell SAP HCM ergeben sich daraus besondere Anforderungen an die Datenaufbewahrung und -vernichtung. Es geht darum, die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien sicherzustellen, während gleichzeitig auf betriebliche und rechtliche Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. Hier kommt die Funktion der Vernichtungssperre ins Spiel, die ein effektives Mittel zur Einhaltung der DSGVO-Vorschriften innerhalb der SAP HCM-Umgebung darstellt.
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Beratung

Das SAP Human Capital Management (HCM) ist ein wichtiger Bestandteil vieler Unternehmen, wenn es um die Verwaltung von Personalinformationen geht. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu kontrollieren. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, Daten aus SAP HCM im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO zu löschen. In diesem Blog werden wir die Herausforderungen erörtern und einige Lösungsansätze aufzeigen.

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Beratung

Was sind die größten Herausforderungen bei der Umsetzung eines Löschkonzeptes in SAP HCM? Seit Mai 2018 ist es für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend, die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), umzusetzen. Nach unseren Erfahrungen gibt es noch immer Unternehmen, die dem nicht nachgekommen sind. Dabei drohen hohe Strafen bei Nichteinhaltung der Anforderungen. So können bis zu 4% des weltweiten Konzernumsatzes als Strafe von den Datenschutzbehörden aufgerufen werden.

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Beim Versuch größere Datenmengen über Transaktion SARA zu löschen, kommt es zum Problem, dass der Hintergrundjob mit der Meldung “Die laufende Meldungsnummer 999999 ist erreicht. Protokoll ist voll!” abbricht. Dies wird durch die Limitierung der Meldungsnummer auf 6 Stellen verursacht. Zumindest für ILM-Objekte auf Basis von Archivierungsobjekten, die in Transaktion SARA gelöscht werden, hat die SAP hier nun ein Update bereitgestellt, dass den harten Abbruch im Job verhindert. Weiterlesen

Beratung

Die SAP AG hat das neue ILM-Objekt FITV_DDLOG für das Vernichten von Protokolleinträgen von gelöschten Reisen ausgeliefert.

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HR-DSGVO

Vernichten von personenbezogenen Daten in SAP-Kundentabellen

Das Umsetzen der Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO/GDPR) stellt für viele SAP-Kunden eine große Herausforderung dar. Die SAP unterstützt die Anwender hier mit der lizenzfreien Bereitstellung des Moduls SAP® Information Lifecycle Management (ILM). Das ILM-Framework umfasst diverse Programme, Funktionen und Methoden zur Abbildung eines DSGVO-konformen Regelwerkes und der Vernichtung von personenbezogenen Daten.

Zur Abbildung des Regelwerkes liefert die SAP entsprechende ILM-Objekte mit voreingestellten Bezugszeitpunkten und Bedingungen aus. Insbesondere für die Stammdatentabellen der HR-Infotypen und den Clusterdaten der Abrechnung ist dies zufriedenstellend gelöst. Was ist aber mit personenbezogenen Daten in Kundentabellen?

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HR-DSGVO

Für das DSGVO-konforme Löschen von betriebsinternen Daten in SAP® HCM (Infotyp 0032 – Betriebsinterne Daten) liefert die SAP für ihre Kunden das ILM-Objekt HRPA_INDAT aus. Im Infotyp Betriebsinterne Daten (0032) sind in Deutschland (neben anderen Informationen) steuerliche Daten zum Dienstwagen gespeichert (Wert des Fahrzeugs, Art der Versteuerung). Beim Löschen dieser Daten traten aber Inkonsistenzen auf.

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Seit dem 25. Mai 2018 ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Pflicht für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Leistungen dort anbieten. Als Anwender in SAP® HCM geht es im Grunde um Erfüllung der Artikel 15, 17 und 18 der EU-DSGVO, also um das Recht der betroffenen Person auf Auskunft bezüglich der beim Unternehmen verarbeitenden Daten, um das Recht auf Datenlöschung und um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit SAP® HCM verwalten, haben bereits ein Umsetzungsprojekt abgeschlossen und Daten in SAP® HCM vernichtet und/oder gesperrt. Doch nach wie vor spüren wir eine große Verunsicherung, ob auch wirklich an alles gedacht wurde.

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Beratung

Vor zwei Jahren trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Als Unternehmen sind sie verpflichtet, personenbezogene Daten nur auf Basis der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Aus Gesprächen mit unseren Kunden haben wir erfahren, dass bisher nicht alle die Anforderungen umgesetzt haben. Dies hat diverse Gründe, oft war die Abwicklung anderer Projekte wichtiger und dieses Thema wurde und wird verschoben. Allerdings können Verstöße gegen die EU-DSGVO teuer werden. So wurden in Deutschland bereits zwei größere Fälle bekannt, wo empfindliche Geldstrafen in Millionenhöhe verhängt worden sind. Wir raten daher dringend allen unseren Kunden, mit der Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO zu starten. In diesem Post wollen wir Ihnen einen einfachen und kostengünstigen Einstieg für die Löschung von personenbezogenen Daten in SAP® HCM vorstellen, der nur geringe finanzielle und personelle Ressourcen verbraucht.

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