Wer in einem aktuellen SAP-HCM-System eine Vernichtungssperre über den Infotyp 3246 anlegen will, kann eine Überraschung erleben: Für die Archivierungsobjekte PA_CALC (Abrechnungsergebnisse), PA_TIME (Zeitauswertungsergebnisse) und PA_LDOC (Langzeitdokumente) quittiert das System den Versuch mit der Meldung PG492 – „Vernichtungssperren für das Objekt legen Sie mit Transaktion ILM_LHM an“. Der Eintrag im Infotyp 3246 wird nicht geschrieben. In diesem Beitrag erklären wir, warum das so ist, welches Risiko dahinter steckt und was Sie jetzt prüfen sollten.
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Das DSGVO-Löschprojekt läuft, die Infotypen sind über SAP ILM abgedeckt — und dann die Frage im Audit: „Was ist eigentlich mit Ihren Z-Tabellen?“ Kundeneigene Tabellen sind der häufigste blinde Fleck in SAP-HCM-Löschkonzepten. Sie entstehen über Jahre durch Eigenentwicklungen, Schnittstellen und Migrationen, enthalten oft hochsensible Personaldaten — und werden von keiner Standard-Löschfunktion erfasst. Dieser Praxisleitfaden zeigt, wie Sie Z-Tabellen DSGVO-konform löschen: finden, bewerten, bereinigen.
Die DSGVO verpflichtet jedes Unternehmen, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung entfallen ist und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Im SAP HCM ist das leichter gefordert als getan: Personaldaten verteilen sich auf hunderte Infotypen, Abrechnungscluster und kundeneigene Tabellen. Ohne ein belastbares Löschkonzept für SAP HCM bleibt jeder Löschlauf Stückwerk — und die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO unerfüllt.
Wer SAP ILM (Information Lifecycle Management) für die DSGVO-konforme Datenvernichtung im HCM einsetzt, kennt die Herausforderung: Die Archivierungs- und Löschobjekte müssen sauber konfiguriert sein — sonst bricht der Prozess mit kryptischen Laufzeitfehlern ab. In diesem Beitrag schildern wir einen Fall aus der Praxis, bei dem der Schreibjob für das ILM-Objekt PA_PIDX (Buchungsindex der Abrechnungsergebnisse) mit dem Laufzeitfehler GETWA_NOT_ASSIGNED abbrach. Wir zeigen, wie der Fehler analysiert wurde, wie der SAP-Support reagiert hat — und wie Sie das Problem mit SAP Note 3727054 und zwei manuellen Aktivitäten in der Transaktion IRM_CUST_BS lösen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Pflicht für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Leistungen dort anbieten. Als Anwender in SAP® HCM geht es im Grunde um Erfüllung der Artikel 15, 17 und 18 der EU-DSGVO, also um das Recht der betroffenen Person auf Auskunft bezüglich der beim Unternehmen verarbeitenden Daten, um das Recht auf Datenlöschung und um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit SAP® HCM verwalten, haben bereits ein Umsetzungsprojekt abgeschlossen und Daten in SAP® HCM vernichtet und/oder gesperrt. Doch nach wie vor spüren wir eine große Verunsicherung, ob auch wirklich an alles gedacht wurde.
Eine häufig formulierte Anforderung in unseren Projekten zur Umsetzung eines Löschkonzeptes für personenbezogene Daten in SAP HCM ist das vollständige Löschen der gesamten Personalnummer. Dies ist dann notwendig, wenn es keinen Grund für die Verarbeitung der Daten mehr gibt und die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. In der Regel betrifft dies dann ausgetretene Personen, für deren Daten keine weiteren gesetzlichen und/oder betriebsbedingten Aufbewahrungspflichten, sowie keine bestehenden oder zukünftigen Ansprüche existieren.
Gute Neuigkeiten für alle SAP-Kunden, die ihre eingesetzte SAP-ERP-Lösung für die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vorbereiten wollen: SAP ILM ab sofort ohne erweiterte Lizenzkosten nutzbar
Wie die DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe), die Vereinigung der größten Gruppe von SAP-Kunden, bekannt gab, erweiterte SAP die Lizenz für Netweaver Runtime um die Retention-Management-Funktionen des Information Lifecycle Management (ILM). Dies bedeutet, dass alle Kunden mit einer gültigen SAP-Lizenz SAP ILM ohne weitere Kosten nutzen können.
Am 25. Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), General Data Protection Regulation (GDPR) in Kraft.
Darauf basierend wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) am 27.April 2017 angepasst. Diese neueste Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.






