Schlagwortarchiv für: Datenvernichtung

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Pflicht für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Leistungen dort anbieten. Als Anwender in SAP® HCM geht es im Grunde um Erfüllung der Artikel 15, 17 und 18 der EU-DSGVO, also um das Recht der betroffenen Person auf Auskunft bezüglich der beim Unternehmen verarbeitenden Daten, um das Recht auf Datenlöschung und um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit SAP® HCM verwalten, haben bereits ein Umsetzungsprojekt abgeschlossen und Daten in SAP® HCM vernichtet und/oder gesperrt. Doch nach wie vor spüren wir eine große Verunsicherung, ob auch wirklich an alles gedacht wurde.

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Beratung

Eine häufig formulierte Anforderung in unseren Projekten zur Umsetzung eines Löschkonzeptes für personenbezogene Daten in SAP HCM ist das vollständige Löschen der gesamten Personalnummer. Dies ist dann notwendig, wenn es keinen Grund für die Verarbeitung der Daten mehr gibt und die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. In der Regel betrifft dies dann ausgetretene Personen, für deren Daten keine weiteren gesetzlichen und/oder betriebsbedingten Aufbewahrungspflichten, sowie keine bestehenden oder zukünftigen Ansprüche existieren.

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Beratung

Gute Neuigkeiten für alle SAP-Kunden, die ihre eingesetzte SAP-ERP-Lösung für die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vorbereiten wollen: SAP ILM ab sofort ohne erweiterte Lizenzkosten nutzbar

Wie die DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe), die Vereinigung der größten Gruppe von SAP-Kunden, bekannt gab, erweiterte SAP die Lizenz für Netweaver Runtime um die Retention-Management-Funktionen des Information Lifecycle Management (ILM). Dies bedeutet, dass alle Kunden mit einer gültigen SAP-Lizenz SAP ILM ohne weitere Kosten nutzen können.

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Beratung

Am 25. Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), General Data Protection Regulation (GDPR) in Kraft.

Darauf basierend wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) am 27.April 2017 angepasst. Diese neueste Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.

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