Am 25. Mai 2018 werden die Änderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG-Neu) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) aktiv. Ab diesem Zeitraum gelten dann schärfere Regeln in Bezug auf das Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten.
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Gute Neuigkeiten für alle SAP-Kunden, die ihre eingesetzte SAP-ERP-Lösung für die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vorbereiten wollen: SAP ILM ab sofort ohne erweiterte Lizenzkosten nutzbar
Wie die DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe), die Vereinigung der größten Gruppe von SAP-Kunden, bekannt gab, erweiterte SAP die Lizenz für Netweaver Runtime um die Retention-Management-Funktionen des Information Lifecycle Management (ILM). Dies bedeutet, dass alle Kunden mit einer gültigen SAP-Lizenz SAP ILM ohne weitere Kosten nutzen können.
Am 25. Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), General Data Protection Regulation (GDPR) in Kraft.
Darauf basierend wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) am 27.April 2017 angepasst. Diese neueste Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.


