Schluss mit dem hohen manuellen Aufwand. Starten Sie die Automatische Datenvernichtung in SAP HCM gemäß der EU-DSGVO mit einem Mausklick!
Sie haben ihr Löschkonzept gemäß der EU-DSGVO in SAP HCM eingerichtet und in einem ILM-Regelwerk auf ihrem System umgesetzt und bereits Daten gelöscht? Dann wissen Sie um die oft mühsamen Schritte, die einzelnen ILM-Objekte mit ihren Vor-, Schreib- und Löschläufen in der richtigen Reihenfolge und mit den richtigen Parametern zu starten.
Sie möchten eine automatische Datenvernichtung in SAP HCM gemäß der EU-DSGVO, finden aber keine Lösung für ihr SAP-HCM-System?
Wir sind stets bemüht Ihnen die richtigen Tools zur Erweiterung des SAP Information Lifecycle Managements anzubieten. Sparen Sie sich die Zeit und starten Sie ihre Bereinigungsläufe zentral mit einem Mausklick! Nutzen Sie unser Tool HCM Automatic DSGVO und bereinigen Sie ihre Daten mit einer automatischen Datenvernichtung in SAP HCM gemäß der EU-DSGVO.
Die automatische Datenvernichtung in SAP HCM (Human Capital Management) bietet mehrere Vorteile im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO):
Erfüllung von Aufbewahrungsfristen
SAP HCM kann so konfiguriert werden, dass Daten automatisch gelöscht werden, sobald die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Daten nicht länger gespeichert werden als notwendig und somit keine Verstöße gegen die EU-DSGVO begangen werden.
Reduzierung von Datenschutzrisiken
Die automatische Datenvernichtung minimiert das Risiko, dass personenbezogene Daten auf unangemessene Weise genutzt oder verarbeitet werden. Dies kann dazu beitragen, Datenschutzverletzungen zu vermeiden und die Einhaltung der EU-DSGVO zu gewährleisten.
Effizienzsteigerung
Die automatische Datenvernichtung spart Zeit und Ressourcen, da keine manuelle Löschung von Daten erforderlich ist. Dadurch können sich die Mitarbeiter auf andere Aufgaben konzentrieren und die Effizienz des Unternehmens steigern.
Transparenz und Kontrolle
Die automatische Datenvernichtung ermöglicht es Unternehmen, ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu haben. Unternehmen können sicherstellen, dass Daten nur so lange gespeichert werden, wie es notwendig ist, und dass sie in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-DSGVO gelöscht werden.
Rechtssicherheit
Durch die automatische Datenvernichtung können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Vorgaben der EU-DSGVO vollständig entsprechen und somit rechtssicher handeln. Dies kann dazu beitragen, Bußgelder und andere Strafen zu vermeiden, die bei Verstößen gegen die EU-DSGVO verhängt werden können.