SAP HCM: Löschen von Highdate-Daten bei Austritt

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Für das Löschen von Daten aus SAP-HCM-Infotypen bei Austritt einer Person liefert die SAP im Standard den Zeitbezug HCM_TERMN_DATE aus. Dieser ermöglicht das Löschen von abgegrenzten Daten, aber auch von Daten mit Endedatum 31.12.9999 (Highdate).

So stellt HCM_TERMN_DATE das ideale Werkzeug dar, um bestimmte Daten nach Austritt einer Person aus den korrespondierenden Infotypen zu löschen, denn im Gegensatz zum Standard-Zeitbezug HCM_END_OF_RECORD, werden hier auch sämtliche Datensätze – inklusive des Highdate-Datensatz – vernichtet. Ausgenommen sind bestimmte Highdate-Datensätze, wie  zum Beispiel beim Subtyp 1 (Ständiger Wohnsitz) im Infotyp 0006.

Für die Ermittlung des Austrittsdatums verwendet SAP die Methode GET_LEAVE_DATE aus Klasse CL_HRARCH_UTILITY. Für manche SAP-Kunden ist diese Methode aber nicht ausreichend  und so ist die offensichtliche Lösung, dann einen eigenen Zeitbezug zu definieren und diesen im dafür zuständigen BAdI-Exit BADI_IRM_OT_STT mit einer kundeneigenen Funktion/Methode auszuprogrammieren. Und genau hier ist eine böse Falle implementiert. Denn in den Tiefen des SAP-Standard-Codings wird “hart” auf den Namen des Zeitbezugs HCM_TERMN_DATE geprüft und nur dann danach auch der Highdate-Datensatz gelöscht.

Was nun? Da, wie oben beschrieben, das Implementieren eines eigenen Zeitbezuges nicht funktioniert, muss eine andere Lösung gefunden werden. Nach Rücksprache mit dem SAP-Support hat die SAP hier eine Lösung über einen weiteren Exit veröffentlicht. Mit SAP-Hinweis 2726038 – HCMDP: Unable to modify leave date according to your business requirement ist es möglich, eine eigene Funktion für die Austrittsermittlung zu implementieren. Hierzu wird im Enhancementspot HRPA_ARCH eine Implementierung im BAdI HRARCH_B_LEAVE_DATE angelegt. Immer wenn der Zeitbezug HCM_TERMN_DATE in einer ILM-Regel verwendet wird, wird nach der Standardermittlung für den Austritt die kundeneigene Prüfung durchlaufen und das Ergebnis ggf. überschreiben. Somit ist sichergestellt, dass der Austritt auch nach ganz individuellen Prüfungen ermittelt werden kann.

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